Stufe I
Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung (Säubern der Grabflächen; Freihalten von Unkraut; Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten; Begießen und Düngen, soweit ortsüblich
und fachlich erforderlich).

Stufe II
Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit zweimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien).

Stufe III
Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit dreimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien, Herbstastern oder dergleichen).

Stufe IV
Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit viermaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien, Eriken mit Silberkraut).

Stufe V
Intensive Unterhaltung der Begrünung mit viermaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien, Alpenveilchen oder Chrysanthemen, Eriken mit Silberkraut) mit unaufgefordertem
Austausch von verblühten oder geschädigten Pflanzen.